Hinweise zur Promotion und Habilitation
Der Weg zur Promotion
Nachdem man einen der Studiengänge an unserer Fakultät (oder einen entsprechenden Studiengang an einer anderen Hochschule) erfolgreich absolviert und mit einer Abschlussprüfung bestanden hat, besteht für interessierte Studierende die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum mit einem wissenschaftlichen Thema zu befassen und dieses Forschungsvorhaben in Form einer Dissertation umzusetzen, die in der Regel zum Erwerb des Grades Doktorin / Doktor der Theologie führt. Wer den Abschluss „Master of Education“ (M.Ed.) erworben oder das Erste Staatsexamen für das Höhere Lehramt im Fach Evangelische Religionslehre abgelegt hat, muss bis zur Anmeldung für das Promotionsprüfungsverfahren das Hebraicum nachweisen. Hier weiterlesen
Graduiertenzentrum
Das Graduiertenzentrum bietet Ihnen Informationen
rund um die Promotion, Beratung zu Fördermöglichkeiten, kostenlose
überfachliche Qualifizierungsangebote, Unterstützung zu Vernetzung und
Austausch mit anderen Doktorandinnen und Doktoranden sowie hilfreiche
Hinweise bei spezifischen Fragen.
Hier geht es zur Homepage.
Bei der Einschreibung mit dem Studienziel "Promotion" ist zusätzlich zu den üblichen Einschreibunterlagen eine Bestätigung vorzulegen, dass die promotionsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Habilitationsverfahren
Die Theologische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität gibt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Gelegenheit, die Fähigkeit zu selbständiger Forschung und Lehre im Rahmen einer wissenschaftlichen Hochschule für ein Fachgebiet der Theologie nach Maßgabe dieser Habilitationsordnung förmlich nachzuweisen. Eine kurze Zusammenfassung über die einzelnen Schritte im Habilitationsprüfungsverfahren erhalten Sie hier.
Ansprechpartner/in
Für Ihr Promotions- bzw. Habilitationsverfahren ist in unserem Dekanat Maren Lutz Ihre Ansprechpartnerin
Den formlosen Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand bitte über das Dekanat an den Promotionsprüfungsausschuss senden. Der Promotionsausschussvorsitzende ist der Dekan/die Dekanin